Ein Mensch kann zu jeder Zeit, also in jeder Lebensphase, festlegen, ob und in welcher Art und Weise er behandelt werden möchte. Dies ist gesetzlich so festgeschrieben. Dabei kann eine sogenannte Patientenverfügung sehr hilfreich sein.
Vor allem bei den Themen Sterbehilfe und “humanes Sterben” spielt sie eine wichtige Rolle. Detaillierte Patientenverfügungen sollte man so verfassen, dass sie im Notfall Berücksichtigung bei Ärzten und ggf. vor Gericht finden.
So sollte sie einige wichtige Punkte regeln, wie z.B. Lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, Künstliche Ernährung, Künstliche Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse oder Antibiotikabehandlung.
Ich berate Sie gerne und machen Ihnen individuelle inhaltliche Vorschläge!
Jeder von uns kann in die Situation kommen – oft auch aufgrund fehlender geeigneter ehrenamtlicher Personen, z.B. aus dem Verwandten- oder Freundeskreis – auf einen (Berufs-) Betreuer zurückgreifen zu müssen.
Sie sollten für den Ernstfall vorsorgen: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie noch selbst bestimmen, wer Sie unterstützen soll, falls eine Betreuung für Sie eingerichtet werden muss. Es ist in Ihrem eigenen Interesse sinnvoll, eine Person Ihres Vertrauens „in guten Zeiten“ zu benennen und nicht in die Gefahr zu laufen, dass jemand vom Gericht bestellt wird, mit dem Sie nicht einverstanden sind.
Mit langjähriger Erfahrung berate ich Sie zu Rechtsthemen rund um die Insolvenz kompetent und verlässlich.
Networking und Fortbildungen in allen Bereichen meiner Tätigkeit sind für mich selbstverständlich und bilden die Basis meiner Arbeit, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
In meiner Kanzlei erwartet Sie ein kompetentes und offenes Team mit langjähriger Erfahrung.
Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Berufsbetreuerin stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite. Außerdem bin ich Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB, Mitgliedsnummer: 103897).
Selbstverständlich wird bei der Überlegung der Finanzierungsmöglichkeit auch die Übernahmemöglichkeit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe geprüft.