Ich erbringe im Einzelfall als Anwältin eine in der Regel umfangreiche Diensleistung. Ich berate Sie gerne persönlich, individuell und transparent über mögliche anfallende Kosten für die Dienstleistung, die ich für Sie erbringe.
Im Rahmen der allgemeinen Mandate, der Insolvenzmandate, außergerichtlichen Einigunsgversuche, Abwendungen von Forderungen sind entweder das RVG anzuwenden oder aber Honorarvereinbarungen zu treffen.
Im Falle der Insolvenzmandate treffe ich mit meinen Mandanten in der Regel eine Honorarvereinbarung. Die Höhe des Honoras richtet sich individuell nach dem Umfang und nach der Schwierigkeit des Falles.
Selbstverständlich wird bei der Überlegung der Finanzierungsmöglichkeit auch die Übernahmemöglichkeit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe von mir geprüft.
Bitte zögern Sie nicht, uns in dieser Sache anzusprechen.
Selbstverständlich wird bei den Überlegungen über Finanzierungsmöglichkeiten auch grundsätzlich die Übernahmemöglichkeit einer bereits vorhandenen Rechschutzversicherung oder ggf. einer Rechtsberatungshilfe von uns geprüft.
Sollten Sie zum Thema der Kostenübernahme Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an!
Mit langjähriger Erfahrung berate ich Sie zu Rechtsthemen rund um die Insolvenz kompetent und verlässlich.
Networking und Fortbildungen in allen Bereichen meiner Tätigkeit sind für mich selbstverständlich und bilden die Basis meiner Arbeit, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
In meiner Kanzlei erwartet Sie ein kompetentes und offenes Team mit langjähriger Erfahrung.
Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Berufsbetreuerin stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite. Außerdem bin ich Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB, Mitgliedsnummer: 103897).
Selbstverständlich wird bei der Überlegung der Finanzierungsmöglichkeit auch die Übernahmemöglichkeit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe geprüft.