Wer sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, der muss sich irgendwann überlegen, was er dagegen tun kann. Dabei fehlen einem naturgemäß als Rechtslaie die Kenntnisse, strukturiert an das Problem heranzugehen. Darüber hinaus ist die psychologische Komponente einer solchen Situation nicht zu unterschätzen, denn wem die Schulden über den Kopf wachsen, der ignoriert häufig irgendwann die Post, öffnet Rechnungen und Mahnungen nicht mehr und verliert dann vollständig den Überblick über seine Situation oder verschlimmert diese weiter, indem er Zahlungsfristen verstreichen lässt und Mahnkosten in Kauf nimmt.
Zusammen können wir rechtzeitig vor Eintritt von z. B. Pfändungen, Offenlegungen, Lohnabtretungen oder Zwangsvollstreckungen individuelle Strategien zur Vermeidung von Titulierungen von Forderungen und Pfändungen erarbeiten und so schon im Vorfeld erfolgreiche Verhandlungen führen.
Auch Gesellschafter und Geschäftsführer vermeiden vorsorglich mit meiner Beratung typische Haftungsfallen in einer anstehenden Insolvenz.
Sollten Sie eine Pfändungsschutzkontobescheinigung benötigen, helfen ich auch hier gerne weiter.
Sie benötigen einen starken Partner bei den Verhandlugen mit den Gläubigern ? Dann sind Sie bei mir richtig!
Ich lege großes Augenmerk auf außergerichtliche Verhandlungen und Vermeidung der Insolvenz des privaten Schuldners und versuche, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Einen Rechtsanwalt als Partner zu haben verbessert nach meinen Erfahrungen die Verhandlungsposition!
Oft scheint dann der Gang in die Insolvenz unausweichlich. Zwingend ist dies jedoch nicht. Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten zunächst andere Möglichkeiten überprüft werden, die eigene finanzielle Lage zu ordnen. Insbesondere bei einer (drohenden) Verbraucherinsolvenz bietet sich eine außergerichtliche Schuldenbereinigung an. Sie geht mit der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans einher.
Je nach Höhe der Schulden, Anzahl der Gläubiger, Einnahmen- und Unterhaltssituation und anderen beruflichen, vermögensrechtlichen und persönlichen Perspektiven des Schuldners als auch die Gläubigerstruktur des jeweiligen Einzelfalls werden die Verhandlungen individuell für Sie geführt.
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung basiert auf den Überlegungen, was für den Fall einer Insolvenz vom Schuldner theoretisch nach geltender Pfändungstabelle nach den Vorschriften der §§ 850 c ff ZPO in Anlehnung an die Laufzeit eines Insolvenzverfahren (3,5,6 Jahre) unter Berücksichtigung der individuellen Einkommens- und Unterhaltsstruktur des Schuldners pfändbar wäre.
In Betracht kommen dann z.B. ratenweise Zurückführungen der Schulden bei Festschreibung der Forderung(en), Zahlungen von Einmalbeträgen oder eine Kombination von beiden Varianten.
Hat der Schuldner keinerlei Vermögen oder Einkommen, wird ein sogenannter Nullplan erstellt. Dieser Nullplan wird jedoch von den Gläubigern nur in den wenigsten Fällen angenommen.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Schuldenbereinigungsplan sind aber in jedem Fall zwingende gesetzliche Voraussetzung für einen formal richtig gestellten privaten Insolvenzantrag nach § 304 der Insolvenzordnung (InsO).
Von mir wird bei Durchführung des Schuldenbereinigungsplan auf Grundlage der Insolvenzordnung eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die sich in der sog. Anlage 2 des (privaten) Insolvenzantrages wiederfindet.
Mit langjähriger Erfahrung berate ich Sie zu Rechtsthemen rund um die Insolvenz kompetent und verlässlich.
Networking und Fortbildungen in allen Bereichen meiner Tätigkeit sind für mich selbstverständlich und bilden die Basis meiner Arbeit, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
In meiner Kanzlei erwartet Sie ein kompetentes und offenes Team mit langjähriger Erfahrung.
Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Berufsbetreuerin stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite. Außerdem bin ich Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB, Mitgliedsnummer: 103897).
Selbstverständlich wird bei der Überlegung der Finanzierungsmöglichkeit auch die Übernahmemöglichkeit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe geprüft.