Der Begriff „Betreuung“ ist sehr missverständlich, da er im allgemeinen Sprachgebrauch sehr häufig eingesetzt wird.
Bei der gesetzlichen Betreuung handelt es sich um eine staatliche Fürsorge für Personen und Vermögen von Menschen, die aufgrund Ihrer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nur vorübergehend oder dauerhaft nicht selber regeln können.
Ein Berufsbetreuer kommt zum Einsatz, wenn ein ehrenamtlicher Betreuer nicht zur Verfügung steht und ggf. die Angelegenheit auch rechtlich kompliziert ist.
Dabei legt das Gericht fest, welche Aufgabenbereiche der gesetzliche Betreuer im Einzelfall, in Anlehnung an den ganz individuellen Fall, regeln soll (z. B. Vermögensfürsorge, Rechtsangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Heimangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Postverkehr u.a.).
Gesetzliche Betreuueng bedeutet nicht Entmündigung, sondern (Berufs-) Betreuer haben die Aufgabe, Menschen im Rahmen einer rechtlichen Vollmacht zu vertreten, zu beraten und zu unterstützen, die krank, geistig und/ oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden.
Ich bin seit 2001 vornehmlich für das Amtsgericht Bottrop und Essen aber auch für andere Amtsgerichte als Berufsbetreuerin tätig. Ich verstehe gesetzliche Betreuung als eine Art „Management auf Zeit“, das heisst Ziel sollte es sein, dass die betreuten Personen irgendwann alleine all ihre Angelegenheiten wieder selbständig erledigen können.
Mit langjähriger Erfahrung berate ich Sie zu Rechtsthemen rund um die Insolvenz kompetent und verlässlich.
Networking und Fortbildungen in allen Bereichen meiner Tätigkeit sind für mich selbstverständlich und bilden die Basis meiner Arbeit, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
In meiner Kanzlei erwartet Sie ein kompetentes und offenes Team mit langjähriger Erfahrung.
Mit fast 20 Jahren Erfahrung als Berufsbetreuerin stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite. Außerdem bin ich Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB, Mitgliedsnummer: 103897).
Selbstverständlich wird bei der Überlegung der Finanzierungsmöglichkeit auch die Übernahmemöglichkeit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe geprüft.